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Jetzt neue Räume schaffen

Mit Geldern vom Bund, Schulen für den Ganztag fit machen.

Autor: André Eichelbaum

Ab 2026 besteht der gesetzliche Anspruch auf eine Ganztagsbetreuung in den Grundschulen. Das bedeutet für viele Schulen in Deutschland, dass sie strukturell umdenken müssen – und das betrifft nicht nur das pädagogische Angebot für den Nachmittag, sondern wirft auch architektonische Fragen auf. Schulen, die nicht einfach neu bauen können, müssen die bestehenden Räume flexibel umgestalten. In den herkömmlichen Klassenzimmern wird in Zukunft nicht mehr nur gelernt – es wird auch gespielt, ausgeruht, gebastelt, gelesen und vielleicht sogar gegessen. 

Flexibel und erfinderisch
Was zunächst unmöglich klingt, ist jedoch kein Hexenwerk. Denn längst gibt es innovative Möbel, die sich multifunktional einsetzen lassen. Gerade in der flexiblen Raumgestaltung liegt eine große Chance: Lerntreppen, Podeste, Polstermöbel, mobile Tische, flexible Systemmöbel und weitere Alternativen zum klassischen Schultisch-Stuhl-Ensemble verhelfen zu einer Vielzahl möglicher Raumkonzepte, die sowohl dem Bedarf des Unterrichts als auch der Nachmittagsbetreuung gerecht werden. Auch Flure sind mit Mobiliar in der Brandschutzklasse A2 (nicht brennbar) als zusätzlicher Raum nutzbar. Bleibt zunächst nur die Frage nach der Finanzierung.

Unterstützung aus der Staatskasse
Hier zeigten die Länderregierungen, dass sie einer finanziellen Überforderung der kommunalen Träger vorbeugen wollten. Nach einem zähen Ringen im Bundesrat konnten sich Bund und Länder auf einen Kompromiss einigen: Der für 2025 geplante Start wurde auf 2026 verschoben und die Beteiligungsquote der Länder an den Kosten von mindestens 50 auf 30 Prozent gesenkt. Außerdem hat der Bund ein Finanzpaket in Höhe von 3,5 Milliarden Euro für die entstehenden Kosten zugesichert. Schließlich hat die Regierung zudem eine Unterstützung von 1,3 Milliarden Euro bei den anfallenden Personalkosten eingeräumt, was diese zu etwa einem Drittel deckt.

Jetzt die Chancen nutzen
Somit besteht für Deutschlands Schulen eine große Chance, dass ihre Räume modernisiert oder sogar komplett neue Konzepte für diese entwickelt werden. Zeitgemäßes Schulmobiliar, welches so wandelbar ist, dass es sowohl im Vor- als auch am Nachmittag zum Einsatz kommt, wird dabei zum echten Game Changer. Es lässt sich über das Förderungsgesetz leichter finanzieren, da ein großer Teil der finanziellen Lasten über die Zuschüsse des Bundes gedeckt werden kann.

Diese Chance sollte unbedingt wahrgenommen werden, denn eine Nachmittagsbetreuung ist – wie immer sie auch organisiert, geplant und ausgeführt wird – keine klassische Unterrichtssituation und erfordert demzufolge auch andere Räume beziehungsweise eine andere Ausstattung als den regulären Stuhl und Tisch für jedes Kind. Hier werden mit großer Wahrscheinlichkeit Spiel-, Ruhe- und Lernsituationen parallel in den gleichen Räumen zustandekommen.

Es wird Zeit
Nun dauert es keine zwei Jahre mehr, bis die ersten Jahrgangsstufen der Grundschulen ihr Recht auf Ganztagsbetreuung durchsetzen können und es wird höchste Zeit, die nötigen Planungen in die Wege zu leiten. Außerdem läuft die Förderung aus Bundesmitteln für die Um- und Neubauten am 31. Dezember 2027 aus. Wir möchten daher alle Schulen mit einem bestehenden oder zukünftigen Ganztagsangebot ermutigen, jetzt mit den nötigen Planungen zu starten. Die Förderung gilt übrigens auch für bestehende Räume, wenn diese saniert, renoviert oder neu ausgestattet werden müssen.

Der Anfang muss nicht schwer sein
Wer noch nicht zu 100 Prozent sicher ist, wie und in welchem Umfang sich ihre/seine Schule verändern soll, um den Anforderungen an die Ganztagsbetreuung gerecht zu werden, kann sich gern an uns wenden. Flötotto Learning Spaces (FLS) unterstützt Schulen bei der Planung und Umsetzung der neuen Raumgestaltung und hat dabei immer ein besonderes Augenmerk auf das dahinterstehende pädagogische Konzept.

Für eine unverbindliche Erstberatung könnt ihr uns gern kontaktieren. Wir sind für euch da.

Wer, wie, was?
Als erste kleine Hilfe haben wir im Folgenden die zuständigen Anlaufstellen in den jeweiligen Bundesländern aufgelistet. Da Bildung in Deutschland immer noch Ländersache ist, gibt es bundesweit keine allgemeingültigen Regeln, wo und wie die benötigten Gelder zu beantragen sind. Jede Landesregierung verfährt bei der Vergabe der Zuschüsse anders.

Baden-Württemberg

Bayern

Berlin

Brandenburg

Bremen

Hamburg

Hessen

Mecklenburg-Vorpommern

Niedersachsen

Nordrhein-Westfalen

Rheinland-Pfalz

Saarland

Sachsen

Sachsen-Anhalt

Schleswig-Holstein

Thüringen